Was bedeutet eigentlich die Situation, daß ein „Geweihter“ oder eine „titelbehängte“ Vorgängerin oder ein „strafverdächtiger“ Repräsentant zurücktritt für die nach ihm gewählten oder bestimmten Nachfolger und Nachfolgerinnen?
Zunächst ist es wie im richtigen Leben: auch diese Leute hatten unter Umständen schon einmal zur Wahl gestanden und sind jetzt somit zur „zweiten Wahl“ auserkoren. Das geht auch vielen Bewerbern auf dem Arbeitsmarkt so. Die vorangegangenen Absagen waren immer verbunden mit dem Hinweis, dass es „nichts mit den persönlichen oder fachlichen Eignungen zu tun habe, aber man habe sich halt für den Qualifizierteren entschieden…“
Ja, es ist zunächst die Glaubwürdigkeit der Wählenden, die zunächst einen heftigen Dämpfer erhält. Hat man sich nicht ausreichend mit den Anforderungen und dem Profil der zu besetzenden Stelle auseinandergesetzt. Hat man bei der Wahl bereits getroffene Vorentscheidungen ungeprüft übernommen? Sind die Auswahlverfahren ausreichend transparent, nachvollziehbar und professionell regelkonform?
Bei den eingangs erwähnten Personen gibt es kein offenes Bewerbungsverfahren sondern eher ein feudales Besetzungsrecht. Und das macht die Angelegenheit auch für die Gewählten nicht einfacher. Sie wissen, daß sie über das Beziehungsnetzwerk in diese Position gehievt wurden und sie fühlen, daß sie den an sie gestellten Anforderungen in so mancher Hinsicht nicht gerecht werden können. Und auch die Nachfolger fügen sich in diese Logik und es ist ihnen fast unmöglich aus dieser Zwangsläufigkeit auszubrechen. Das Ganze hat auch etwas von einer Benefizveranstalung für Wohlverhalten in der Vergangenheit.